Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseitefamilie-zuhause-sicherheit | zur StartseiteBannerbild | zur Startseitemutter-kind-verbindung-park-lachen | zur Startseite
 

Antrag auf einen Reisepass (ePass)


Allgemeine Informationen

Der Reisepass ist bei Ausstellung:

  • bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und

  • ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.


Notwendige Unterlagen

  • Bundespersonalausweis

  • eventuell Reisepass (wenn vorhanden)

  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)

  • Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)

  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)

  • Fingerabdrücke werden bei Kindern erst ab 6 Jahren erfasst

  • 1 Passbild


Gebühren

bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 EUR ab dem 24. Lebensjahr auf 70,00 EUR


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042