Antrag auf einen Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Die Gültigkeit des Kinderreisepasses ist in der Regel 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Notwendige Unterlagen
- Unterschrift des Kindes, d.h. sobald das Kind schreiben kann, muss es mit zur Beantragung kommen
- alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Größe und Augenfarbe
- 1 Passbild nach neuen Richtlinien
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
- falls nur einer sorgeberechtigt ist, benötigen wir den Nachweis darüber (erhältlich beim Jugendamt)
Gebühren
13 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen) 6 € bei Verlängerung
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster (03925) 927041
(03925) 927042