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Antrag auf einen Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Die Gültigkeit des Kinderreisepasses ist in der Regel 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.


Notwendige Unterlagen

  • Unterschrift des Kindes, d.h. sobald das Kind schreiben kann, muss es mit zur Beantragung kommen 
  • alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Größe und Augenfarbe
  • 1 Passbild nach neuen Richtlinien
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • falls nur einer sorgeberechtigt ist, benötigen wir den Nachweis darüber (erhältlich beim Jugendamt)

 


Gebühren

13 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen) 6 € bei Verlängerung


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042