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Wahlhelfer für die Landratswahl am 24. Januar 2021 und die eventuelle Stichwahl am 7. Februar 2021

Stadt Hecklingen, den 01.10.2020

Am 24. Januar 2021 findet die Landratswahl und am 7. Februar 2021 eine eventuelle Stichwahl statt.
Es werden wieder eine Vielzahl von Wahlhelfern in den Wahllokalen benötigt. Darum bitte ich die Hecklinger Bürger durch die Übernahme eines Wahlehrenamtes um Unterstützung.

Beisitzer eines Wahlvorstandes kann jeder Wahlberechtigte werden. Er sollte zuverlässig und gewissenhaft sein und seinen Wohnsitz in Hecklingen haben. Jeder Bürger, der eingesetzt werden soll, erhält eine Berufung in das Wahlehrenamt mit einer Rückantwort über die Annahme, welche an die Stadt Hecklingen zurück zu senden ist.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden.

Der Einsatz erfolgt dann am Wahlsonntag ab ca. 7:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung. Die Einweisung in die Aufgaben erfolgt durch den Wahlvorsteher am Wahlsonntag. Die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld.

Wer Interesse an einem Einsatz als ehrenamtlicher Wahlhelfer hat und die o.g. Voraussetzungen erfüllt, sollte sich schriftlich (bitte unter Angabe einer Rückruftelefonnummer) oder per E-Mail bei der

 

Stadt Hecklingen

Wahlbüro
Hermann-Danz-Str. 46

39444 Hecklingen
Mail:

 

melden.


Bürger, die bereits bei früheren Wahlen als Wahlhelfer eingesetzt waren, können sich auch telefonisch im Wahlbüro unter der Nummer 03925 9270 19 melden.

gez. Epperlein
Wahlleiter

 

 
Weitere Informationen:
Downloads
Aufruf Wahlhelfer für die Landratswahl
 
 
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