Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge
Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen.
„Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, bekommen für Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet. Für die Ausfälle wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.
Wie bereits im Mai 2020 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern ohne Notbetreuungsanspruch, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen Haushalte geschont.
Eltern, welche den Kostenbeitrag für Januar 2021 bereits gezahlt haben erhalten die Möglichkeit, sich den Kostenbeitrag auf Antrag erstatten zu lassen. Ansonsten wird der gezahlte Beitrag auf die nächste Fälligkeit gebucht.