Navigation überspringen
Stadt Hecklingen
 
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
Willkommen
 
Grußwort
Wir über uns
Umgebungskarte
Stadtplan
Partnerstädte
 
Coronavirus - Aktuelles
Aktuelles
 
Nachrichten
Veranstaltungen
Newsletter
 
Stellenausschreibungen
Leben
 
Schulen
Kitas
Jugendeinrichtungen
Vereine & mehr
Feuerwehren
Unternehmen
Private Homepages
Magdeburger Börde
Sachsen-Anhalt
 
Service
 
Immobilien
Fahrpläne
 
Ortsteile
 
Cochstedt
Hecklingen
Groß Börnecke
Schneidlingen
 
Tourismus
 
Unterkünfte
Essen & Trinken
Sehenswertes
 
Kinder und Jugend
 
Aktuelles
Leitbild
Projekte/Veranstaltungen
Praktika
Förderung/Wettbewerb
 
Verwaltung
 
Öffnungszeiten
Mitarbeiter
Dienstleistungen
Formulare
Satzungen
Bekanntmachungen
Organigramm
 
Politik
 
Ratsinformation
Bürgermeister
Stadtrat
Ausschüsse
Regionalausschüsse
Ortsbürgermeister
Ortschaftsräte
 
Wahlen
 
Wahlergebnisse
Wahlbekanntmachungen
 
Bürgerservice
 
Was erledige ich wo?
Formularsuche
Sag´s uns einfach
E-Gewerbe
 

Hecklingen vernetzt
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden
 
 
Aktuelles
 
Information zu den Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin im OT Hecklingen
13.01.2021
 
Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge
12.01.2021
 
Erster Teilabschnitt des 2. Bauabschnittes Ballplatz/Karl-Marx-Platz im Ortsteil Groß Börnecke fertigestellt
01.05.2020
 
Hinweis zur Gewerbesteuervorauszahlung
01.04.2020
 
[ mehr ]
 
 
 

Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge

Stadt Hecklingen, den 12.01.2021

Um Eltern in Zeiten der pandemiebedingten Kita- und Hortschließungen zu entlasten, hat die Landesregierung eine sozialverträgliche Regelung für die Erstattung von Kitabeiträgen geschaffen.

„Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, bekommen für Januar 2021 die Elternbeiträge erstattet. Für die Ausfälle wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.

Wie bereits im Mai 2020 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern ohne Notbetreuungsanspruch, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen Haushalte geschont.

Eltern, welche den Kostenbeitrag für Januar 2021 bereits gezahlt haben erhalten die Möglichkeit, sich den Kostenbeitrag auf Antrag erstatten zu lassen. Ansonsten wird der gezahlte Beitrag auf die nächste Fälligkeit gebucht.

 
zurück
 
 
 
Home   |   Newsletter   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz