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1. Änderung der Allgemeinverfügung - Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern und zeitliche Begrenzung der Entnahme von Wasser aus Brunnen

Stadt Hecklingen, den 10. 08. 2022

Am 11.08.2022 tritt die 1. Änderung der Allgemeinverfügung des Salzlandkreises - Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern und zeitliche Beschränkung der Entnahme von Grundwasser aus öffentlichen und privaten Brunnen im Salzlandkreis in Kraft.
Der Salzlandkreis war leider gezwungen, ein Wasserentnahmeverbot für die oberirdischen Gewässer und nunmehr auch aus Brunnen in der Zeit von 08-18 Uhr zum Zwecke der Bewässerung öffentlicher und privater Flächen sowie von Sportanlagen (beispielhaft Fußball, Rasen, Tennis- und Golfplätze) auszusprechen. Dies gilt auch für die Wasserentnahme, wo wasserrechtliche Erlaubnisse vorliegen.
Die derzeitigen Witterungsbedingungen mit einer sehr niederschlagsarmen Wetterlage haben eine deutliche Senkung der Wasserstände an den Oberflächengewässern und auch der Grundwasserstände zur Folge.
Zurückliegende und aktuelle Auswertungen der durch den Gewässerkundlichen Dienst (GLD) vorliegende Pegelstände ergaben zunehmend sinkende Grundwasserstände im Salzlandkreis. Insbesondere aus den Messergebnissen der letzten Trockenjahre wird deutlich, dass sich der niedrige Grundwasserstand nicht erholen konnte. Es ist daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu treffen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern bzw. verringern.
Der Auswertungszeitraum liegt zwischen November 2021 und Juli 2022. Daraus ist ersichtlich, dass bereits im November 2021 sich die Grundwasserstände auf niedrigem Niveau befanden. Nur in den Monaten Februar und März 2022 war ein Anstieg der Grundwasserstände zu verzeichnen ist. Diese führten aber zu keiner Entspannung der Grundwassersituation insgesamt. Die Grundwasserstände sinken weiter und befinden sich im Mittel ca. 80 cm unter dem langjährigem bzw. langjährigem Monatsmittel.

Das Entnahmeverbot von 8.00 - 18.00 Uhr stellt nur eine zeitliche Beschränkung dar. Grundsätzlich ist eine Fortsetzung der Bewässerung - jedoch zu verdunstungsärmeren Tageszeiten - möglich. Es ist erwiesen, dass zu dieser Jahreszeit bei der Beregnung in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr ein Großteil des Wassers verdunstet. Das Entnahmeverbot ist erforderlich, geeignet und angemessen, um vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Natur und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten.
Auch die Kommunen und Vereine im Salzlandkreis sind von den Einschränkungen des Wasserentnahmeverbotes direkt betroffen. Eine Lösung für den Erhalt der Grünflächen in den Gemeinden oder der Rasenplätze der Sportvereine könnte sein, die Wasserentnahme außerhalb des Wasserentnahmeverbotes beschränkt auf 2 - 3 Wasserentnahmen je Woche zu reduzieren.
Neben der Förderung von wirtschaftlichen Interessen und Beziehungen in unserem Landkreis, obliegt dem Salzlandkreis als Untere Wasserbehörde die gesetzliche Pflicht der Gewässeraufsicht zur Vermeidung und Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wasser- und Naturhaushalts.
Ich bitte Sie hiermit höflichst sensibel mit dem Thema umzugehen, da es nur gemeinsam möglich ist Wegen zum Umgang auch mit dieser besonderen Situation zu finden.
Es liegt in unser aller Interesse, das Gemeinwohl zu schützen und nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden und mit Blick auf den § 5 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) „eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen .
Sie können sich auch gern selbst über die Wasserstände und Durchflüsse unter https://hochwasservorhersaqe.sachsen-anhalt.de informieren.