alter Bundespersonalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass
Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
Heiratsurkunde (bei verheirateten)
Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
falls nur einer sorgeberechtigt ist, benötigen wir den Nachweis darüber (erhältlich beim Jugendamt)
1 Passbild biometrisch und digital erstellt. Diese können bei einem registrierten Fotografen (Preis nicht bekannt) oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
jeder Antragsteller muss sein Dokument persönlich beantragen
Gebühren
27,60 € (bis zum 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)
46,00 € (ab dem 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)