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Antrag auf einen Bundespersonalausweis


Allgemeine Informationen

Der Bundespersonalausweis ist bei Ausstellung:

  • bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und
  • ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

Notwendige Unterlagen

  • li>Bundespersonalausweis
  • alter Bundespersonalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass 
  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)
  • Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • falls nur einer sorgeberechtigt ist, benötigen wir den Nachweis darüber (erhältlich beim Jugendamt) 
  • 1 Passbild nach neuen Richtlinien (Frontalaufnahme nach internationalen Standard)
  • jeder Antragsteller muss sein Dokument persönlich beantragen

Gebühren

  • 22,80 € (bis zum 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)
  • 37,00 € (ab dem 24. LJ, bei Antragstellung zu zahlen)

Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042