Die Stadt Hecklingen hat rückwirkend zum 01.01.2025 die Steuerhebesatzung für die Realsteuern
mit folgenden Hebesatzänderungen beschlossen:
Hebesatz
Grundsteuer Abisher363 v. H.
neu390 v. H.
Grundsteuer Bbisher 411 v. H.
neu450 v. H.
Gewerbesteuerbisher361 v. H.
neu390 v. H.
Die Bescheide zu den Hebesatzänderungen wurden durch die Stadt Hecklingen versandt.
Rückfragen können jederzeit an die Fachbereichsleiterin Finanzen unter
Tel.: (03925) 927020
Fax: (03925) 927055
oder
E-Mail:
gestellt werden.
Teilnahme am Lastschriftverfahren können mit dem Vordruck SEPA-Lastschrift - Stadt Hecklingen bei der Stadtverwaltung per Mail oder Post eingereicht werden.