Onlinewahlscheinverfahren zur Landtagswahl am 06. September 2026
Anlässlich der am 06. September 2026 stattfindenden Landtagswahl haben Sie als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu geben Sie folgende Adresse in Ihren Internetbrowser ein:
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Sie müssen im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf diesem Benachrichtigungsbrief finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Umschläge und Stimmzettel) vorliegen.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei der Wahlbehörde ab.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gern zur Verfügung:
Stadt Hecklingen Hermann-Danz-Straße 46 39444 Hecklingen
Tel.: 03925 9270 0 Fax: 03925 9270 55
E-Mail:
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 27.07.2026, 08:00 Uhr bis 02.09.2026, 13:00 Uhr.