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News-Ticker

 

Wahlinformationen

 

 

 

Informationen zur Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Informationen zur Eintragung Wählerverzeichnis

Umzug und Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl am 06.09.2026

Alle wahlberechtigten Personen, die am 26.07.2026 im Wählerverzeichnis der Stadt Hecklingen eingetragen sind, können in der Stadt Hecklingen wählen. Wer sich nach dieser Zeit in der Stadt Hecklingen an- oder ummeldet muss Untenstehendes beachten.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren bis zum 06.09.2008),

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und

  • im Land Sachsen-Anhalt seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz haben.

In welcher Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, richtet sich nach dem Ort der Hauptwohnung. 

Wohnungsänderungen und Berichtigung des Wählerverzeichnisses ab dem 27.07.2026

Sie sind innerhalb von Sachsen-Anhalt neu nach Hecklingen gezogen?

Das ist zu beachten um als nach Hecklingen zugezogene Person wählen zu können:

Fall 1

Sie melden sich im Zeitraum vom 26.07.2026 bis 21.08.2026 mit Ihrer Hauptwohnung von einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt nach Hecklingen um:

  • Sie können bis 21.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Hecklingen wählen zu können (Kontaktdaten, siehe unten) oder

  • Sie stellen keinen Antrag und bleiben im Wählerverzeichnis Ihrer alten Gemeinde in Sachsen-Anhalt eingetragen und können demnach dort wählen (bei Bedarf können bei der dortigen Gemeinde dann auch Briefwahlunterlagen beantragt werden).

Falle 2

Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Hecklingen zur Nebenwohnung und Ihre bisherige Nebenwohnung in Hecklingen  zur Hauptwohnung erklärt: 

In diesem Fall gelten die oben beschriebenen Fristen und Regelungen.

Ihre Hauptwohnung in Hecklingen hat sich geändert?

Sie sind innerhalb der Stadt Hecklingen umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Nebenwohnung in Hecklingen mit Ihrer Hauptwohnung in  Hecklingen getauscht: 

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen.  Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie waren bisher nicht für eine Wohnung angemeldet?

Wenn Sie bisher nicht angemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 21.08.2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Hecklingen wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu bei der Stadt Hecklingen, Einwohnermeldeamt (Kontaktdaten unten)! 

Wegweiser

Adresse:

Stadt Hecklingen

Einwohnermeldeamt#

Hermann-Danz-Str. 46

39444 Hecklingen

 

Telefon:+49 3925 9270 41

Fax:+49 3925 9270 55

E-Mail:

 

 

Informationen zur Eintragung Wählerverzeichnis

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