Antrag auf einen vorläufigen Bundespersonalausweis
Antrag auf einen vorläufigen Bundespersonalausweis
Allgemeine Informationen
Der vorläufige Bundespersonalausweis ist 3 Monate gültig. Befreiung von der Ausweispflicht: Nach § 1 ( Ausweispflicht) des Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise des Landes Sachsen- Anhalt vom 23. August 1993 können von der Ausweispflicht befreit werden:
Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen entsprechender häuslicher Pflege bedürfen.
Notwendige Unterlagen
alter, ggf. ungültiger Bundespersonalausweis
Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
Heiratsurkunde (bei verheirateten)
1 Passbild biometrisch und digital erstellt. Diese können bei einem registrierten Fotografen (Preis nicht bekannt) oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erstellt werden (Gebühr 6,00 €)