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News-Ticker

 

Antrag auf einen vorläufigen Bundespersonalausweis


Allgemeine Informationen

Der vorläufige Bundespersonalausweis ist 3 Monate gültig. Befreiung von der Ausweispflicht: Nach § 1 ( Ausweispflicht) des Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise des Landes Sachsen- Anhalt vom 23. August 1993 können von der Ausweispflicht befreit werden:

  1. Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

  2. Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen entsprechender häuslicher Pflege bedürfen.


Notwendige Unterlagen

  • alter, ggf. ungültiger Bundespersonalausweis

  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)

  • Bei Jugendlichen die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)

  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)

  • 1 Passbild biometrisch und digital erstellt. Diese können bei einem registrierten Fotografen (Preis nicht bekannt) oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erstellt werden (Gebühr 6,00 €)


Gebühren

10 € (bereits bei Antragstellung zu zahlen)


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042