Antrag auf einen Reisepass (ePass)
Allgemeine Informationen
Der Reisepass ist bei Ausstellung:
- bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und
- ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Notwendige Unterlagen
- Bundespersonalausweis
- eventuell Reisepass (wenn vorhanden)
- Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
- Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten)
- Fingerabdrücke werden bei Kindern erst ab 6 Jahren erfasst
- 1 Passbild
Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 EUR ab dem 24. Lebensjahr auf 60,00 EUR
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster (03925) 927041
(03925) 927042