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Antrag auf einen Reisepass (ePass)


Allgemeine Informationen

Der Reisepass ist bei Ausstellung:

  • bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und
  • ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

Notwendige Unterlagen

  • Bundespersonalausweis
  • eventuell Reisepass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
  • Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten)
  • Fingerabdrücke werden bei Kindern erst ab 6 Jahren erfasst
  • 1 Passbild

Gebühren

bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 EUR ab dem 24. Lebensjahr auf 60,00 EUR


Ansprechpartner

Fachbereich - Ordnung und Sicherheit
Hermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen

Frau Förster
Telefon (03925) 927041
Telefax (03925) 927042