Antrag auf einen Reisepass (ePass)
Allgemeine Informationen
Der Reisepass ist bei Ausstellung:
bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig und
ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Notwendige Unterlagen
Bundespersonalausweis
eventuell Reisepass (wenn vorhanden)
Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
Heiratsurkunde (bei verheirateten)
Fingerabdrücke werden bei Kindern erst ab 6 Jahren erfasst
1 Passbild
Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 EUR ab dem 24. Lebensjahr auf 70,00 EUR
Ansprechpartner
Fachbereich - Ordnung und SicherheitHermann-Danz-Str. 46
39444 Hecklingen
Frau Förster
(03925) 927041
(03925) 927042