Geburtsurkunde (bei ledigen, bei geschiedenen, bei verwitweten)
Bei Jugendlichen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kindern muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen (Zustimmungserklärung beim Einwohnermeldeamt erhältlich)
Heiratsurkunde (bei verheirateten)
Fingerabdrücke werden bei Kindern erst ab 6 Jahren erfasst
1 Passbild biometrisch und digital erstellt. Diese können bei einem registrierten Fotografen (Preis nicht bekannt) oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erstellt werden (Gebühr 6,00 €)
Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 EUR ab dem 24. Lebensjahr auf 70,00 EUR