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Winterdienst der Stadt Hecklingen 2022

Stadt Hecklingen, den 05. 12. 2022

Für die kommende Wintersaison weist die Stadt Hecklingen die Grundstückseigentümer aller Ortsteile an, entsprechend der „Satzung über die Straßenreinigung, Grünflächenpflege und Winterwartung“ der Stadt Hecklingen vom 25.07.2006, die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen einschl. Gossen sowie deren Bestreuung zu veranlassen.

Diese Satzung kann auf der Homepage: www.stadt-hecklingen.de, unter der Rubrik „Verwaltung – Satzungen - Straßenreinigungssatzung“ eingesehen werden.

Bei Schneefall sind die Gehwege mind. 1,00 m freizuhalten. Die geräumten Schneemassen dürfen den Verkehr auf der Fahrbahn nicht behindern. Zufahrten sind selbst freizuhalten.

Ist ein ausreichender Gehweg nicht vorhanden, so ist ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu bestreuen.

Kanalisationsschächte und Hydranten dürfen nicht zugeschüttet werden.

Die Beräumung der Gehwege hat an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.30 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.30 Uhr bis 19.30 Uhr zu erfolgen.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Winterdienstes gewährleisten zu können, sollen die in den teilweise doch sehr engen Straßen abgestellten Fahrzeuge auf dem eigenen Grundstück geparkt werden.

Auf vorhandenen Wegen und Straßen im Privatbesitz erfolgt kein Winterdienst.