Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Stadt Hecklingen, den 22. 06. 2023
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlässt der Salzlandkreis als Untere Wasserbehörde folgende
I. Allgemeinverfügung
1. Wasserentnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus allen oberirdischen Gewässern im Salzlandkreis, die den
wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen, werden bis auf Widerruf untersagt.
weitere Informationen hier: 2022-06-22_allgemeinverfuegung.pdf (salzlandkreis.de)