Gemäß § 67 Wassergesetz LSA sind zur Prüfung der ordnungsgemäßen Unterhaltung der
oberirdischen Gewässer Gewässerschauen durchzuführen.
Der Unterhaltungsverband unterhält die Gewässer II. Ordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Gewässerschau festgestellten
erforderlichen Maßnahmen zwischen den Beteiligten abgestimmt und in einer Niederschrift
aufgenommen werden.
Wir möchten Sie hiermit zu unseren Gewässerschauen recht herzlich einladen
und bitte um die Teilnahme eines kompetenten Vertreters Ihrer Gemeinde.
Ihre Schaubeauftragten erhalten eine gesonderte Einladung.
Den für Sie zutreffenden Termin entnehmen Sie bitte den Anlagen im Anhang.
Die Grabenbereiche werden abgelaufen, die An- und Abfahrt ist selbst abzusichern.
Hinweis:
Zur Vorbereitung der Gewässerschauen, bitten wir um Mitteilung von Problemen und
Hinweisen bis einschließlich 24.08.2026 an die Geschäftsstelle des
UHV „Untere Bode“ in Borne.