Bestellung Seniorenbeirat der Stadt Hecklingen
Bestellung Seniorenbeirat der Stadt Hecklingen
Mit Beginn der neuen Wahlperiode des Stadtrates ist gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Hecklingen eine Neubestellung der Mitglieder des Seniorenbeirats notwendig. Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden laut § 3 Abs. 1 der Seniorenbeiratssatzung vom Kultur- und Sozialausschuss vorgeschlagen und vom Stadtrat bestellt.
Hiermit werden die Mitglieder des Kultur- und Sozialausschusses dazu aufgefordert, bis spätestens zum 30.09.2024 geeignete Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Hecklingen zu benennen.
Der Seniorenbeirat ist eine unabhängige, ehrenamtlich arbeitende und politisch neutrale Interessenvertretung. Seine Aufgabe ist es, die Erfahrungen und Bedürfnisse der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hecklingen beratend in den Stadtrat und seine Ausschüsse einzubringen.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Seniorenbeiratssatzung sind Mitglieder zu bestellen, die Einwohner der Stadt Hecklingen sind und zur älteren Bevölkerung gehören. Der Begriff ,,ältere Bevölkerung“ bezeichnet Menschen ab Mitte 50.